Energieeinsparverordnung (EnEv)

Die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - die Energiesparverordnung wurde am 13.07.2001 vom Bundesrat genehmigt.

Es sind jedoch noch Details zu ändern, so daß die Verordnung voraussichtlich Ende 2001 bzw. Anfang 2002 in Kraft tritt.

Was beinhaltet die EnEv ?

Die EnEv vereint die bisherige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung. Beide Verordnungen treten außer Kraft, sobald die EnEv gültig ist.

Was sind die wesentlichen Änderungen ?

Der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wird berücksichtigt.

Es werden Anforderungen an die Dichtheit des Gebäudes gestellt.

Der Einfluß von Wärmebrücken auf den Energieverbrauch wird berücksichtigt.

Der Austausch bestehender Heizkessel, die vor dem 01.Okt. 1978 eingebaut wurden, wird festgeschrieben.

Die nachträgliche Wärmedämmung bestehender Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen wird gefordert.

Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie raumlufttechnische Anlagen sind sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten.

Es werden höhere Anforderungen an die Regelung und die verwendeten Pumpen von Heizungs- und Warmwasseranlagen gestellt.

Die Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten für das Gebäude zur Schaffung von Transparenz und zum Vergleich mit anderen Gebäuden gleichen Typs.

Was können wir als Planer für Sie tun ?

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Umsetzung der EnEv für Ihren Neubau bzw. Ihre Gebäude- und Anlagensanierung.

Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung in den betroffenen Bereichen Heiztechnik, Sanitärtechnik und Lüftungstechnik sind wir für Sie ein kompetenter Ansprechpartner.

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